Die Gaste, SAYI: 7 / Mayýs-Haziran 2009

Abschlusscommunique des Symposiums
"Muttersprachenproblematik der Migranten und die Lösungsvorschläge"
23.-24. Mai 2009



Sempozyum 2009


    Ein bedeutsamer Teil der in Deutschland lebenden türkischstämmigen Migrantenkinder erwirbt zu Hause als Erstsprache, folglich als Muttersprache, Türkisch. Die Muttersprachenkompetenz unterstützt auf der einen Seite den Zweitspracherwerb und auf der anderen Seite ist sie für die Entwicklung der Persönlichkeit und der Intelligenz, sowie für den Denkprozess, ein wesentlicher Faktor.
   
    Aus diesem Grund:


    – müssen die Kinder bereits im Kindergarten in Türkisch und in Deutsch unterstützt, die Lese/Schreibvermittlung zweisprachig angeboten werden
    – Die Unterschiede zwischen dem Erst- und Zweitspracherwerb müssen berücksichtigt und adäquate Methoden für die bilinguale Lese/Schreibvermittlung angewandt werden.
    – Zweisprachige Lernmaterialien und die Zweisprachigkeit müssen gefördert; Zweisprachige Werke, die Literatur und kulturelle Aktivitäten wie Theater etc. unterstützt werden
    – Im Rahmen des kulturellen Dialogs müssen neben dem Deutschen auch andere Sprachen im erhöhten Maße eine Wertschätzung genießen und in diesem Kontext Eltern, Lehrer und Institutionen mit dem Schwerpunkt Erziehung sensibler werden
    – Die komplexen Strukturen beider Sprachen müssen mit zielgerichteten Methoden und durch die Nutzung verschiedener Kanäle vermittelt werden
    – Neben der Arbeit mit Migrantenkindern muss auch die Elternarbeit gefördert; ihnen die Bedeutung des Märchenerzählens, des Spielens und Sprechens; die Bedeutung des gemeinsamen Lesens und die Einräumung von Selbstkundgabemöglichkeiten für die Kinder verdeutlicht werden

    Der Muttersprachenerwerb in einer einsprachigen Umgebung unterscheidet sich (vollzieht sich divergent) vom Erwerb der Gesellschaftssprache in einer zweisprachigen Umgebung. Die auf den Beschluss der Bildungsminister der EG-Mitgliedsländer (06.06.1974) basierende Richtlinie des Europäischen Rates vom 25. Juni 1977 sieht die aktive Zweisprachigkeit der türkischen Kinder vor. Obwohl diese Richtlinie im Juli 1981 in Kraft getreten und auch heute rechtsgültig ist, hat Deutschland sie nicht in die nationalen Gesetze übertragen.
    Aus diesem Grund muss in kürzester Zeit ein Expertenbericht angefertigt werden. Dabei muss

    – von der Richtlinie des Europäischen Rates vom 25.07.1977 ausgegangen und die Notwendigkeit der Anwendung der Artikel 126 und 127 des Maastrichter Vertrages mit Fokus auf die türkischstämmigen Kinder evaluiert werden
    – der Bericht des UN-Sonderbeautragen Vernor Munoz an die UN-Menschenrechtskommission und die in diesem Bericht thematisierten, das Kinderrecht betreffende internationale Prinzipien, Vorschriften und Gesetze untersucht werden
    – die Europäische Menschenrechtskonvention und die Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland untersucht werden
    – das Recht auf Bildung und die Aufgaben und Prinzipien von Schulen gemäß den Gesetzesänderungen zur Erziehung und Bildung in allen Bundesländern in 2008 und 2009 untersucht; die Gesetzeswidrigkeit und Unwirksamkeit der schulischen Nichtförderung der Muttersprache/Familiensprache der in Deutsch und in Türkisch, folglich zweisprachig heranwachsenden türkischstämmigen Kinder, bewiesen werden
    – das akademische Türkisch als Muttersprachenfach , in dem das Lesen und Schreiben gelehrt wird, ab der ersten Klasse der Grundschule, in jeder Schulform und bis zum Ende der Schulpflicht (letzten Klasse), für die in Deutsch und in Türkisch, folglich zweisprachig heranwachsenden türkischstämmigen Kinder als Pfilchtfach in den Lehrplan integriert und dessen Versetzungsrelevanz gewehrleistet werden

    Wir sind der Meinung, dass die „alltägliche Übersetzung“ im Allgemeinen und die Übersetzungstätigkeit der Leien in den Bereichen Medizin, Psychiatrie, Justiz u.ä. aufgegeben werden muss. Denn diese Praktiken blockieren die korrekte Vermittlung von Wissen und erreichen menschenrechtsverletzende Dimensionen. In dieser Sachlage müssen Lösungen gefunden werden.
    Wir sind der Ansicht, dass die folgerichtige Verwendung des Türkischen ein Bildungsauftrag türkischsprachiger Printmedien und visueller Medien in Deutschland darstellt und unerlässlich ist.
   Aus diesem Grund:

    – Die Medien müssen im Hinblick auf den Sprachgebrauch mit Sorgfalt handeln und den Beitrag für die Sprachkompetenz der Leser und Zuschauer in Türkisch als berufliche Verantwortung annehmen
    – türkischsprachige Printmedien und visuelle Medien, die in Deutschland erscheinen, müssen die Türkischen Entsprechungen der durch die besonderen Bedingungen hier zu Lande auferlegten Begriffe und Termini in Zusammenarbeit mit den Universitäten eruieren; eine gemeinsame Systematik für Begriffe und Termini muss entwickelt werden. Da dieses Wirken eine Vorkehr für die Eindämmung der Sprachmischung bedeutet, muss sie schnellstens in die Tat umgesetzt werden.

    Prof. Dr. Emel HUBER
    Prof. Dr. Ýnci DÝRÝM
    Doðan HIZLAN
    Dr. phil. Esin ÝLERÝ
    Prof. Dr. Dilek DÝZDAR
    Ahmet ARPAD
    Dr. phil. Þebnem BAHADIR
    Berin UYAR
    Bülent MUMAY
    Dr. Songül ROLFFS M. A.
    Mete ATAY
    Gürsel KÖKSAL
    Mevlüt ASAR
    Koral OKAN
    Nihat BOZKURT
    Zeynel KORKMAZ