Die Integrationspolitik von CDU und FDP endet regelmäßig dort, wo es darum geht, MigrantInnen Rechte an die Hand zu geben. Ziel muss aber die gleichberechtigte Teilhabe aller MigrantInnen am sozialen, kulturellen und politischen Leben und der Abbau von Diskriminierung sein.
Kinder und Jugendliche aus Einwandererfamilien werden durch das niedersächsische Bildungssystem noch immer massiv benachteiligt. Stammen diese Kinder und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien, verschlechtern sich ihre Bildungschancen. Gleichzeitig werden die mitgebrachten Fähigkeiten kaum geachtet und gefördert. Damit werden erhebliche Potenziale ungenutzt gelassen, Chancen für eine wirksame Integration der Kinder aus Einwandererfamilien vertan und der zunehmende Fachkräftemangel verstärkt. Deshalb müssen in unserem Bildungssystem die Voraussetzungen für eine chancengerechte Förderung und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen geschaffen werden.
Um zu verhindern, dass Zuwandererkinder in den niedersächsischen Schulen scheitern, müssen die Hürden des gegliederten Schulwesens abgebaut werden und durch eine Weiterentwicklung der Schulen zu Ganztagsschulen mit Qualität eine bessere Förderung ermöglicht werden. Darüber hinaus hat eine intensive Sprachförderung, die auch die Herkunftssprache der Jugendlichen einbezieht, eine herausragende Bedeutung. Bündnis 90/Die Grünen fordern deshalb folgende Maßnahmen, um Sprachbarrieren zu überwinden, interkulturelle Kompetenz zu stärken und Potenziale zu erkennen, zu nutzen und auszubauen:
• Ein ganzheitliches Sprachförderkonzept in Kindergärten und Kindertagesstätten wird etabliert, mit dem die Sprachförderung im täglichen Ablauf der Einrichtungen verankert wird. Dazu bedarf es u.a. systematischer Fortbildungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher. Das Land muss sich intensiv dafür einsetzen, dass die Besuchsquote der Zuwandererkinder in den Kindertagesstätten deutlich gesteigert wird.
• Die Sprachförderung wird nicht auf Kindergarten, Vorschule oder Förderkurse in Grundschulen beschränkt, sondern es werden auch in der Sekundarstufe in allen Schulformen Sprachförderangebote eingeführt.
• Die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sollen durch niedrigschwellige Angebote gezielt in die Lage versetzt werden, ihre Kinder besser unterstützen zu können und an das System Schule herangeführt werden. Dazu gehören unter anderem Sprachkurse für Eltern und der Einsatz engagierter Eltern mit Migrationshintergrund als Lotsen für andere Eltern ihres jeweiligen Sprach- und Kulturraums.
• Das Land muss mit den Universitäten in Gespräche eintreten mit dem Ziel, in der Lehrerausbildung Kompetenzen in der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache und in der interkulturellen Bildung zu verankern. Entsprechende Erweiterungsstudiengänge sowie regionale Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer müssen geschaffen werden.
• Zuwanderinnen und Zuwanderern wird durch eine unbürokratische und erleichterte Anerkennungspraxis von im Ausland erworbenen Qualifikationen der Zugang zu Erziehungs- und Bildungsberufen in Niedersachsen eröffnet.
• Absolventinnen und Absolventen eines Lehramts- oder Sozialpädagogikstudiums mit Migrationshintergrund werden gezielt in Schulen und anderen staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen eingestellt.
• Der muttersprachliche Unterricht wird an den Schulen bedarfsorientiert aufgebaut und nicht auf die Grundschule beschränkt.
• Das Fremdsprachenangebot wird erweitert und die Mehrsprachigkeit gezielt und flächendeckend gefördert. Das Angebot von Herkunftssprachen als weiterer Fremdsprache wird bedarfsgerecht ausgebaut.
• Austauschprogramme und Patenschaften mit Schulen vor allem aus den Herkunftsländern der Einwanderer und Einwanderinnen werden entwickelt und unterstützt.
Ein bereits oben genanntes Arbeitsfeld ist das Niedersächsische Berufsqualifikationsgesetz. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich dazu intensiv im Gesetzgebungsverfahren eingebracht, weil der Gesetzentwurf der Landesregierung keinen Anspruch auf Beratung und Begleitung der Betroffenen im Verfahren enthielt und auch völlig offen ließ, wer zukünftig für Qualitätssicherung, Einheitlichkeit und Fairness der Anerkennungsverfahren und Bewertungskriterien sorgen soll. Der Gesetzentwurf schafft zudem keinen Anspruch auf individuelle Kompetenzfeststellungsverfahren. Wir haben mit unseren Forderungen an diesen Stellen versucht, Abhilfe zu schaffen.
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